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Geschäftsordnung der Abteilung Tennis

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Der Abteilungsausschuss Tennis hat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 15.3.1986 folgende abteilungsinterne Geschäftsordnung beschlossen. Diese Geschäftsordnung regelt ausschließlich die Belange der Abteilung Tennis und steht im Einklang mit der Satzung und der Geschäftsordnung des TSV Ebermannstadt.

In seiner ordentlichen Sitzung vom 7.3.1989 und weiteren Sitzungen hat der Abteilungsausschuss diese Satzung den neuesten Gegebenheiten angepasst und in einigen Punkten geringfügig geändert.

 

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